Die Bezeichnungen "Sachverständiger" oder "Gutachter" sind keine geschützten Bezeichnungen. Umso wichtiger ist es, auf eine fundierte Ausbildung, Zertifizierung und Fortbildung eines Sachverständigen zu achten. Außerdem wird bei der Vorlage eines Gutachtens beim Finanzamt zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nicht jedes Gutachten anerkannt. Gemäß § 198 Bewertungsgesetz ist eine gewisse Qualifikation des Gutachters notwendig. Diese Qualitätskriterien erfülle ich vollumfänglich durch:
1. Ausbildung
2. Zertifizierung:
3. Fortbildung:
Neben meiner freiberuflichen Tätigkeit als Immobiliengutachterin bin ich ehrenamtliches Mitglied im Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Rheinhessen-Nahe und ehrenamtliches Mitglied im Beirat der Volksbank Alzey-Worms eG.